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Hongkong verurteilt das Gedenken an Tian'anmen: sieben Jahre Haft für drei Organisatoren der Mahnwachen
Ein Gericht für nationale Sicherheit in Hongkong hat drei Führungsmitglieder der Hongkong-Allianz zu fünf bis sieben Jahren Haft verurteilt, weil sie die Gedenkwachen für das Massaker von Tian'anmen organisiert hatten.

Am 11. September 2026 hat ein Gericht für nationale Sicherheit in Hongkong drei ehemalige Führungsmitglieder der Hongkong-Allianz zu Haftstrafen von fünf bis sieben Jahren verurteilt. Ihr Verbrechen: an jedem 4. Juni die Mahnwache mit Kerzen organisiert zu haben, die im Victoria-Park das Andenken an die Opfer der Niederschlagung auf dem Tian'anmen-Platz von 1989 versammelte. Die Anwältin Chow Hang-tung, einundvierzig Jahre, erhielt sieben Jahre und drei Monate; der Gewerkschafter Lee Cheuk-yan, neunundsechzig Jahre, sieben Jahre; der ehemalige Abgeordnete Albert Ho, vierundsiebzig Jahre, der sich schuldig bekannte, fünf Jahre und zwei Monate. Die Richter befanden sie der »Anstiftung zur Subversion« für schuldig, weil sie dazu aufgerufen hatten, »der Diktatur der Einheitspartei ein Ende zu setzen«; die Vereinigung, die sich im September 2021 selbst aufgelöst hat, wurde überdies mit einer Geldstrafe von 1,5 Millionen Hongkong-Dollar belegt.
Die Richter räumten gleichwohl ein, dass der Fall »weder Gewalt noch die Androhung von Gewalt« umfasste und dass die Angeklagten »kein konkretes Mittel und keinen Zeitplan« vorgebracht hätten; dennoch beurteilten sie die Straftat als »von schwerer Natur«, die nach dem 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur nationalen Sicherheit mit bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Chow und Lee befinden sich seit fast fünf Jahren in Haft, Ho seit etwa dreieinhalb Jahren. Jahrzehntelang als das letzte öffentliche Gedenken an Tian'anmen auf chinesischem Boden geduldet, war die Mahnwache 2020 unter dem Vorwand von Gesundheitsauflagen verboten worden, dann erneut 2021. Die Zahl der Toten des 4. Juni 1989 wurde nie festgestellt: die Schätzungen reichen von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend.
Das Andenken der Toten und die Grenzen der Macht
Für die Toten zu beten und ihrer zu gedenken ist keine politische Meinung: es ist eine Pflicht, die die Schrift heilig nennt. »Es ist also ein heiliger und heilsamer Gedanke, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden befreit werden« (2. Makkabäer 12, 46). Der Katechismus des Konzils von Trient zählt die Sorge um die Verstorbenen zu den Werken der Barmherzigkeit und lehrt, dass die Lebenden den Toten durch das Gebet zu Hilfe kommen sollen. Wer eine Kerze für Tausende Getötete entzündet, stört nicht die Ordnung: er vollbringt einen Akt der Frömmigkeit, den jedes gerechte Gesetz zu schützen die Pflicht hat.
Die weltliche Obrigkeit kommt von Gott, doch sie ist nicht ohne Grenzen. Der heilige Thomas von Aquin lehrt, dass ein Gesetz, das dem Guten und der Gerechtigkeit widerspricht, das Gewissen nicht bindet und kein Gesetz mehr ist, sondern Gewalt (Summa theologica, I-II, Frage 96, Artikel 4). Die Macht, die nicht das Böse, sondern die Trauer straft, die das Andenken an die Opfer »Subversion« nennt, überschreitet ihr Amt und kehrt das Schwert gegen den Unschuldigen. Der Prophet hatte es gesagt: »Wehe euch, die ihr das Böse gut und das Gute bös nennt« (Isaias 5, 20).
Das Regime, das hier richtet, ist das der kommunistischen Einheitspartei. Über sie aber hat die Kirche vor dem Konzil ein Urteil ohne Berufung gefällt. Pius XI. hat erklärt, dass »der Kommunismus seinem innersten Wesen nach schlecht ist, und auf keinem Gebiet darf ihm ein Katholik, der die christliche Kultur retten will, seine Mitarbeit leihen« (Enzyklika Divini Redemptoris, 1937). Ein System, das verbietet, seine Toten zu beweinen, bestätigt besser als jede Rede, was die Kirche über sein Wesen erkannt hatte.
Das Maß
An dieser Regel gemessen, richtet sich das Urteil von selbst. Man bestraft kein Verbrechen: man bestraft ein Andenken. Die Richter räumen das Fehlen jeder Gewalt und jedes Plans ein und ahnden dann mit fünf bis sieben Jahren Haft Männer von einundvierzig, neunundsechzig und vierundsiebzig Jahren für Worte und Kerzen. Chow Hang-tung sagte, sie habe »keinen einzigen Tag« hinter Gittern verdient, und die natürliche Gerechtigkeit gibt ihr recht: wo es weder Gewalt noch Schaden gibt, gibt es keinen Grund zur Strafe, sondern zur Freiheit. Das Andenken der Toten zu verbieten heißt einzugestehen, dass man die Wahrheit fürchtet, die es trägt.
Für den Gläubigen ist die Lehre zweifach. Zunächst: was das Gebet für die Verstorbenen an Heiligem hat, hängt von keiner Erlaubnis des Staates ab; wo die Mahnwachen verboten sind, bleibt die Pflicht, und die Kirche hat sie stets erfüllt, notfalls in den Katakomben. Sodann: eine Macht, die die Trauer unter Strafe stellt, entlarvt sich selbst; sie bekämpft nicht den Aufruhr, sie bekämpft das Andenken, weil das Andenken an das Unrecht bereits ein Urteil ist. Wir rufen weder zum Aufstand noch zur Verzweiflung auf, sondern dazu, den Glauben so zu halten, wie die Kirche ihn immer gelehrt hat, und für die Toten zu beten, die andere auslöschen möchten.
Quellen. 2. Makkabäer 12, 46 (Vulgata; Allioli-Arndt); Isaias 5, 20; Katechismus des Konzils von Trient (1566), über die Werke der Barmherzigkeit und das Gebet für die Verstorbenen; hl. Thomas von Aquin, Summa theologica, I-II, q. 96, a. 4; Pius XI., Enzyklika Divini Redemptoris (1937).