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Schisma in San Antonio: ein Priester laisiert und exkommuniziert
Ein ehemaliger Priester der Erzdiözese San Antonio wurde des Schismas für schuldig befunden, in den Laienstand versetzt und exkommuniziert, weil er dem Römischen Papst die Unterordnung verweigerte.

Ein ehemaliger Priester der Erzdiözese San Antonio in Texas ist des Schismas für schuldig befunden, aus dem klerikalen Stand entlassen und mit der Exkommunikation belegt worden. Ihm wird vorgeworfen, die Unterordnung unter den Römischen Papst verweigert und die Päpste Franziskus und Leo XIV. öffentlich als »Usurpatoren« bezeichnet zu haben.
Ein Gericht aus drei Richtern — Priester mit dem Doktorat im Kirchenrecht, die dieser Erzdiözese fremd sind — fällte das Urteil am 20. April 2026, am Ende eines am 10. April 2025 eröffneten Prozesses, in dem der Angeklagte über einen Kirchenanwalt und einen Verteidiger verfügte. Das Gericht war vom römischen Dikasterium für die Glaubenslehre ermächtigt worden. Der Erzbischof machte die Entscheidung am 14. August öffentlich. Die Exkommunikation, so stellt er klar, ist »latae sententiae«: von selbst durch die schismatischen Handlungen des Betroffenen zugezogen, der auf eine Berufung verzichtet hat.
Das Urteil der Tradition richtet sich nicht gegen die Personen, sondern gegen die Handlungen. Das Schisma, lehrt der heilige Thomas, ist die Sünde dessen, der sich von der Einheit der Kirche lossagt, indem er die Unterordnung unter den Römischen Papst verweigert, das sichtbare Haupt, das Christus seinem Leibe gegeben hat.
Der Römische Katechismus lehrt mit den Vätern, dass dieses sichtbare Haupt notwendig war, »um ihre Einheit zu begründen und zu bewahren«, und er ruft den heiligen Hieronymus an: »einer wird erwählt, damit, wenn das Haupt einmal eingesetzt ist, kein Vorwand mehr für das Schisma bestehe.« Bonifaz VIII. hat es mit klaren Worten bestimmt: dem Römischen Papst untertan zu sein, ist heilsnotwendig. Der Kanon der römischen Messe selbst bindet den Priester an diese Gemeinschaft, denn er lässt ihn beten »una cum famulo tuo Papa nostro«, in Gemeinschaft mit unserem Papst; dessen Namen zu tilgen heißt, seine Trennung vom Stuhle Petri öffentlich kundzutun.
Was die prophetischen »Botschaften« betrifft, auf die sich die Gruppe beruft, so ist die immerwährende Regel beständig: jede Privatoffenbarung bleibt dem Urteil der Kirche unterworfen und darf niemanden gegen seine rechtmäßigen Hirten bewaffnen. Sie gegen das ausdrückliche Verbot des Bischofs zu veröffentlichen und dann trotz des empfangenen Verbots weiter die Messe zu feiern, ist kein Gehorsam gegen Gott: es ist der Ungehorsam, den der Glaube verurteilt.
Der Erzbischof hat infolgedessen jedem Katholiken untersagt, irgendeiner Messe, Feier oder Versammlung beizuwohnen, die vom Betroffenen oder vom aufgehobenen Apostolat gehalten wird, und hält eine solche Teilnahme für »einen förmlichen Akt des Ungehorsams«; er hat die Gläubigen aufgefordert, ihn nicht länger finanziell zu unterstützen. Der Streit reichte auf »Botschaften« zurück, die seit 2016 einem Mitglied der Gemeinschaft zugeschrieben und die die Gruppe Anfang 2024 ohne Genehmigung zu verbreiten begann; der Bischof hatte daraufhin dem Priester die Vollmachten entzogen und das Werk durch einen Brief vom März 2024 aufgehoben.
Quellen. Hl. Thomas von Aquin, Summa theologica, IIa-IIae, q. 39, über die Sünde des Schismas; Römischer Katechismus des Konzils von Trient (1566), über die Einheit der Kirche unter einem sichtbaren Haupt; Bulle Unam Sanctam Bonifaz' VIII. (1302); Römischer Messkanon, Gebet Te igitur (»una cum famulo tuo Papa nostro«).