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Ein Mann sucht den Priester in einer Kirche in Forbach — kurz vor dem Besuch Leos XIV. in Metz
Ein 35-jähriger Mann wurde in einer Kirche in Forbach festgenommen, nachdem er unter »Allah Akbar«-Rufen eingedrungen war und den Priester suchte — kurz vor dem Besuch Leos XIV. in Metz.

Ein fünfunddreißigjähriger Mann, 1991 im ehemaligen Jugoslawien geboren, wurde im Innern einer Kirche in Forbach im Département Moselle festgenommen, nachdem er dort unter mehrfachen »Allah Akbar«-Rufen eingedrungen war und sichtlich den Priester suchte. Alarm geschlagen hatten die Eltern vierzehnjähriger Schülerinnen, die ihn diese Proklamation hatten ausstoßen hören. Der Pfarrer war nicht anwesend. Der Eindringling trug ein Messer der Marke Opinel bei sich, das er nicht zog, sowie eine kleine Menge Cannabisharz; in Polizeigewahrsam genommen, wurde er wegen Verherrlichung des Terrorismus, Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz belangt.
Die Tat ereignete sich kurz vor dem Besuch Leos XIV. in Metz, der letzten Etappe seiner Frankreichreise, rund fünfundvierzig Fahrminuten von Forbach entfernt. Der Verdächtige war dem territorialen Nachrichtendienst unbekannt, stand auf keiner Warnliste und wies lediglich zwei Einträge im Vorstrafenregister auf, ohne Bezug zum Terrorismus. Sein Gewahrsam wurde verlängert, um sein religiöses Umfeld und sein psychiatrisches Profil zu prüfen. Der Bürgermeister von Forbach verurteilte eine feige und abscheuliche Tat, die schwere Folgen hätte haben können, und würdigte den Mut und die Besonnenheit der Jugendlichen, die Alarm geschlagen hatten.
Die Berichte gehen in Punkten auseinander, die nicht nebensächlich sind: der genaue Tag der Festnahme, der Name der Kirche und vor allem die Deutung der Tat. Wo der eine die Einstufung als Verherrlichung des Terrorismus festhält, berichtet der andere, der Pfarrer habe in ihm einen Mann mit schweren psychischen Störungen gesehen, der einfach mit ihm habe sprechen wollen. Die Verlängerung des Gewahrsams, gerade um den psychiatrischen Zustand zu ergründen, sagt genug darüber, dass das Motiv nicht entschieden ist. Wir entscheiden es ebenso wenig.
Das Haus Gottes und das Leben des Unschuldigen
Eine Kirche ist kein bloßer Raum. Sie ist ein geweihtes Haus, dem profanen Gebrauch entzogen, um nichts anderes mehr zu sein als der Ort des Opfers und des Gebetes. Unser Herr selbst hat aus dem Tempel jene vertrieben, die einen unwürdigen Gebrauch von ihm machten: »Mein Haus wird ein Haus des Gebetes heißen; ihr aber habt es zu einer Räuberhöhle gemacht.« Der Eifer um das Haus Gottes, so singt der Psalmist, verzehrt den Gerechten: »Denn der Eifer für dein Haus hat mich verzehrt.« Es zu betreten, um dort einen Priester zu bedrohen, heißt der Gefahr für die Person die Schändung des Ortes hinzuzufügen.
Das fünfte Gebot verbietet den Mord nicht erst dort, wo er vollbracht wird, sondern in dem Hass und der Gefahr, aus denen er hervorgeht. Der Katechismus des Konzils von Trient lehrt, dass diese Vorschrift nicht allein den Totschlag verwirft, sondern den Zorn, den Hass und alles, was das Leben des Nächsten in Gefahr bringt, denn »wer seinen Bruder hasst, ist ein Mörder«. Dass der Pfarrer abwesend war und das Messer nicht gezogen wurde, nimmt der Schwere der Absicht nichts; es misst allein die Barmherzigkeit des Ausgangs.
Das rechte Maß
Zwei Dinge bestehen zugleich, ohne sich zu vermengen. Das erste ist, dass der Friede des Hauses Gottes verletzt wurde und dass ein Priester dort gesucht wurde, um ihm Gewalt anzutun: das nennt die Überlieferung ohne Umschweife Sakrileg in der Ordnung des Ortes und Bedrohung in der Ordnung der Personen. Das zweite ist, dass wir nichts über die Seele noch über die Verantwortung dieses Mannes aussprechen, den die Gerechtigkeit der Menschen prüfen wird und den Gott allein im Grunde richtet; die mögliche Verwechslung von Fanatismus und Krankheit ist nicht die unsere zu entwirren.
Bleibt, was Lob verdient. Kinder haben gehört, haben verstanden, haben gewarnt; Eltern haben es weitergegeben; das Übel wurde aufgehalten, ehe es sich vollzog. Die Wachsamkeit, die den Unschuldigen schützt, ist eine Tugend, und die Kirche hat sie stets für eine solche gehalten. Der Gläubige wird daraus weder Furcht noch Wut ziehen, sondern diese alte Lehre: Das Haus Gottes wird bewacht, das Leben des Nächsten wird verteidigt, und niemals hat der Hass das letzte Wort.
Quellen. Evangelium nach Matthäus, Kapitel XXI, Vers 13 (Vulgata); Psalm LXVIII, 10; Katechismus des Konzils von Trient (1566), vom fünften Gebot.