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Leo XIV. hebt die den Kardinälen auferlegten Gehaltskürzungen auf
Leo XIV. hat per Dekret die Gehaltskürzungen aufgehoben, die Franziskus 2021 den Kardinälen und den hohen Verantwortlichen der Römischen Kurie auferlegt hatte.

Durch ein am 14. September 2026 vom Vatikan veröffentlichtes Dekret hat Leo XIV. die Gehaltskürzungen aufgehoben, die Franziskus 2021 den Kardinälen und den übrigen hohen Verantwortlichen der Römischen Kurie auferlegt hatte. Die Sparmaßnahme, im März 2021 per Dekret beschlossen, um einem damals auf 60 Millionen Dollar veranschlagten Defizit zu begegnen, hatte die Bezüge der Kardinäle, deren monatliche Vergütung bei etwa 5 000 Euro liegt, um 10 % gesenkt; jene der übrigen hohen Verantwortlichen und Angestellten des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt um 8 %; und jene der vom Vatikan beschäftigten Kleriker und Ordensleute um 3 %. Diese Kürzungen waren 2021 als notwendig für eine wirtschaftlich tragfähige Zukunft dargestellt worden; das neue Dekret erklärt, dass sie nunmehr aufgehoben werden können, wobei sich die Institutionen des Heiligen Stuhls und der Vatikanstadt verpflichten, eben diese Tragfähigkeit auf andere Weise sicherzustellen.
Was die Kirche über den Kleriker und das Geld stets gelehrt hat
Der Mann Gottes hat seine Ehre nicht von seinem Gehalt. Der Erste der Apostel, dem diese Prälaten nachfolgen, sagte zum Lahmen an der Schönen Pforte: « Silber und Gold habe ich nicht, was ich aber habe, das gebe ich dir. » Der heilige Paulus, der an Timotheus schrieb, den er zum Bischof bestellt hatte, gibt die Regel vor: « Wenn wir jedoch Nahrung und Kleidung haben, so wollen wir uns daran genügen lassen », denn « die Habsucht ist eine Wurzel aller Übel ». Der Römische Katechismus des Konzils von Trient will bei der Erklärung des neunten und zehnten Gebotes, dass wir « mit unserem Stand zufrieden sind, welcher er auch sei, niedrig oder erhaben », und verweist den Hirten auf das, was die Schrift und die Väter « zum Lob der Armut und zur Verachtung der Reichtümer » sagen.
Das Maß
Ein Gehalt, das man gekürzt hatte, wiederherzustellen ist an sich keine Verfehlung: der Arbeiter ist seines Lohnes wert, und niemand ist zur Dürftigkeit verpflichtet. Doch die Tradition hat die Würde eines Klerikers nie an seinen Bezügen gemessen; sie hat sie daran gemessen, was er von der Armut Christi sehen lässt. Eine frei angenommene Entäußerung, so bescheiden sie auch sei, ist ein Gut; sie rückgängig zu machen bleibt bestenfalls eine verlorene Gelegenheit. Und der Grundsatz besteht fort, ob man hinzufügt oder wegnimmt: je höher ein Mann in der Kirche steht, desto mehr sollte die evangelische Armut in ihm leuchten.
Das ist der Sinn der Geste des Petrus, der weder Silber noch Gold hatte, und der Mahnung des Paulus an einen Bischof. Das Genügen am Wenigen, das der Katechismus jedem Christen vorschreibt, verpflichtet zuerst jene, die zum Altar treten. Für den Gläubigen ist die Lehre alt: die Ehre eines Priesters zählt man nicht in Euro, und man beurteilt die Kirche nicht nach dem Gehaltszettel ihrer Fürsten, sondern nach der Treue ihrer Lehre.
Quellen. Apostelgeschichte, III, 6; Erster Brief an Timotheus, VI, 8-10 (Vulgata); Römischer Katechismus des Konzils von Trient (1566), Erklärung des neunten und zehnten Gebotes.